Erklärung zur Barrierefreiheit

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.

Sie gilt für die unter die https://eins-a.online veröffentlichte Website der Eins A Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co.KG., Phillipp-Reis-Str. 4–6, 35510 Butzbach.

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular
oder die angegebene Telefonnummer: 06033-95030-25.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist: Anna Dickopf

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach 6 Wochen keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik wenden. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 19.05.2025 bis 07.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung via WAVE Web Accessibility Evaluation Tools.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Obwohl die Seite bisher keine umfassende HTML & ARIA-Validierung erfahren hat, kann die Seite gut von den gängigen Screen Readern erfasst werden. Darüber hinaus hat unser Kontaktformular bisher noch kein Live-Feedback.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1

  1. Beschreibung: HTML & ARIA-Validierung ist nicht vollständig.
  2. Maßnahmen: Die Seite kann trotzdem gut von den gängigen Screenreadern erfasst werden.
  3. Zeitplan: Bei der nächsten Überarbeitung der Website
  4. Barrierefreie Alternative: Melden sie sich gerne telefonisch unter 06033-95030-35 oder per E-Mail bei uns: service@eins-a.de. Wir helfen gerne weiter.

Barriere 2

  1. Beschreibung: Kontaktformular ist bisher noch ohne Live-Feedback.
  2. Maßnahmen: Bei einem nächsten Update des Formulars wird Live-Feedback mit integriert.
  3. Zeitplan: Bei der nächsten Überarbeitung der Website
  4. Barrierefreie Alternative: Melden sie sich gerne telefonisch unter 06033-95030-35 oder per E-Mail bei uns: service@eins-a.de. Wir helfen gerne weiter.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde:

  1. Beschreibung: HTML & ARIA-Validierung ist nicht vollständig.
  2. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die vollständige HTML & ARIA-Validierung würde in etwa dem Aufwand einer neuen Website entsprechen.
  3. Barrierefreie Alternative: Melden sie sich gerne telefonisch unter 06033-95030-35 oder per E-Mail bei uns: service@eins-a.de. Wir helfen gerne weiter.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.07.2025 erstellt und zuletzt am 09.07.2025 überprüft
und aktualisiert.